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Wo kann ich einen Handelsregisterauszug erhalten?

Den aktuellen Handelsregisterauszug können Sie unter www.handelsregister.de anfordern.

Wo erhalte ich eine Bescheinigung in Steuersachen?

Die Bescheinigung in Steuersachen wird auf Antrag von dem für Sie zuständigen Finanzamt ausgestellt. 

Wichtig dabei ist, dass alle vier Steuerarten (Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer) auf der Bescheinigung angekreuzt oder aufgeführt sind.

Für bayerische Unternehmen ist eine Bescheinigung des Finanzamtes mit der Bestätigung ausreichend, dass keine Steuerrückstände bestehen.


Sollten Sie von Ihrem Finanzamt keine Auskunft bezüglich der Gewerbesteuer erhalten, können Sie diese Bescheinigung bei Ihrer Stadt/Gemeinde beantragen.

Wo erhalte ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG?

Die BG Verkehr ist als gesetzliche Unfallversicherung für die Verkehrswirtschaft, Post, Logistik und Telekommunikation zuständig.

Sie können eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Unfallversicherung entweder bei der BG Verkehr auf deren Webseite über die Funktion BGdirekt oder telefonisch unter der Rufnummer +49 40 3980-0 anfordern.

Wo bekomme ich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister?

Im Gewerbezentralregister werden alle Verstöße eines Unternehmens eingetragen. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist damit das gewerbliche Führungszeugnis eines Unternehmens.

Sie können den Auszug aus dem Gewerbezentralregister online im Portal des Bundesamtes für Justiz unter www.fuehrungszeugnis.bund.de (die Online-Anforderung über das Portal des Bundesamts für Justiz ist nur für Personen mit einem, für die AusweisApp freigeschalteten Personalausweis möglich) oder beim Bürgeramt Ihrer Stadt/Gemeinde anfordern. 

Da die Ausstellung dieses Dokuments einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen kann, können Sie uns für die Dauer von einem Monat ersatzweise die Bestätigung Ihres Antrags auf den Gewerbezentralregisterauszug zusenden.

Beachten Sie, dass der Auszug des Gewerbezentralregisters auf das Unternehmen und nicht auf Sie als Privatperson ausgestellt werden muss.

Wo / wie bekomme ich die Bestätigung der Eintragung in das Anbieterverzeichnis nach § 4 PostModG?

Alle Unternehmen, die Postdienstleistungen erbringen, sind verpflichtet, sich gemäß § 4 PostModG im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur registrieren zu lassen.

Ausgenommen bis 18.08.2026 sind Unternehmen, die in der Vergangenheit bereits ihre Tätigkeit nach § 36 PostG angezeigt haben. Einen Antrag auf Registrierung können Sie online stellen unter

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Post/Anbieterverzeichnis/start.html

Bitte schicken Sie uns die formelle Bestätigung der Eintragung der Bundesnetzagentur nach erfolgter Eintragung in das Anbieterverzeichnis.

Wo bekomme ich eine Mitgliedsbescheinigung der IHK?

Eine aktuelle IHK-Mitgliedsbescheinigung erhalten Sie auf der Webseite Ihrer lokalen IHK oder Sie fordern diese Bescheinigung telefonisch bei Ihrer lokalen IHK an.
  
Sie wissen nicht, welcher IHK Ihr Unternehmen zugehört? 
www.ihk.de/#ihk-finder    (IHK Finder)

Brauche ich eine Güterkraftverkehrslizenz?

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde. Gleiches gilt für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr.

Bitte beachten Sie auch hier, dass die Lizenz auf die aktuelle Anschrift und Firmierung Ihres Unternehmens ausgestellt sein muss.

Wird meine Gewerbeanmeldung benötigt?

Ja, wir benötigen von Ihnen eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung. Im Falle eines Umzugs zusätzlich auch die Gewerbeummeldung mit der aktuellen Anschrift. Diese erhalten Sie vom Gewerbeamt.

Bitte beachten Sie, dass auf der Gewerbeanmeldung bei Gesellschaften und Körperschaften die Handelsregisternummer angegeben sein muss.

Bitte vergessen Sie nicht, dass die Gewerbeanmeldung und Gewerbeummeldung vom Geschäftsführer unterschrieben werden muss.

Welche Unterlagen werden bei Neugründungen benötigt?

Neu gegründete Unternehmen müssen alle im Antrag aufgeführten Unterlagen einreichen. Davon ausgenommen sind Unternehmen, die noch keine Mitarbeiter eingestellt haben. In diesem Fall entfallen Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter und zur Umsatzabfrage in der Eigenerklärung, wie auch Angaben zur Lohnsteuer und zur Gewerbesteuer in der Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt. Anstatt den Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, benötigen wir eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse des Geschäftsführers.

Akkreditierung

Registriernummer: D-ZE-16004-01-03

Präqualifizierung von Kurier-, Express- und Paketdienstleistern i.S.v. § 28e Abs. 3g SGB IV und Art. 64 der Vergaberichtlinie

2014/24/EU (PQ KEP) Urkunde PDF