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Akkreditierte Präqualifizierung für Kurier-, Express- und Paketdienste

  • Weniger Bürokratie
  • Fairer Wettbewerb durch Paketboten-Schutz-Gesetz
  • Alles im Überblick, alles im Griff

Der Onlinehandel wächst und mit ihm die Paketbranche „KEP“, in der Kurier-, Express- und Paketdienste zusammengefasst sind. Um die gestiegenen Auftragszahlen bewältigen zu können, geben viele Paketdienste einen Teil ihrer Aufträge an Nachunternehmer ab. Diese Unternehmen müssen außer der fachlichen Qualifikation auch finanzielle Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bieten. Nachgewiesen werden sollen die Beitragsehrlichkeit, die soziale Absicherung aller Paketzusteller und ein fairer Wettbewerb.

Fairer Wettbewerb durch Paketboten-Schutz-Gesetz

Zur Unterstützung des fairen Wettbewerbs gilt seit dem 23. November 2019 das Paketboten-Schutz-Gesetz. Es soll für Beitragsehrlichkeit bzgl. der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten der Dienstleister in der KEP-Branche sorgen. Hierzu hat der Gesetzgeber eine Nachunternehmerhaftung des Auftraggebers eingeführt. Von dieser Haftung kann sich derAuftraggeber der Leistungen jedoch gemäß der Regelungen im Vierten Sozialgesetzbuch (§28e Abs. 3g SGB IV) befreien, wenn er sich von seinem Nachunternehmer durch die Präqualifizierung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nachweisen lässt, dass er die Anforderungen aus § 28e Abs. 1 SGB IV und Art. 64 der EU-Vergaberichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) erfüllt und die Einhaltung dieser Vorgaben durch eine akkreditierte Stelle überwacht wird.

Vorteile einer PQ-KEP

Die Präqualifizierung von Nachunternehmern ist ein wichtiger Aspekt zu gleichwertigen Marktzugangsbedingungen für alle Anbieter. Auftraggeber können sich von ihrer Haftung befreien, wenn sie sich von ihren Nachunternehmern durch die Präqualifizierung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nachweisen lassen, dass sie alle Anforderungen erfüllen und die Einhaltung dieser Vorgaben durch eine akkreditierte Stelle überwacht wird. Die Präqualifikation ist freiwillig, kann jedoch von einzelnen Paketdienstleistern als Voraussetzung zum Abschluss und zur Ausführung eines Vertragsverhältnisses gefordert werden.

Ablauf einer Präqualifizierung für KEP

  1. Antragstellung
  2. Einreichen aller erforderlichen Dokumente und Bescheinigungen
  3. Prüfung aller eingereichten Unterlagen
  4. Bestätigung der Präqualifikation KEP durch Eintrag des Unternehmens im PQ-KEP-Verzeichnis und Ausstellung einer PQ-Bescheinigung

Die Kosten der Präqualifizierung für KEP-Unternehmen

Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt nach einer Gebührenordnung, die alle im Zusammenhang mit der PQ-KEP stehenden Serviceleistungen vollständig abdeckt. Die Gebührenordnung finden Sie bei den Downloads.

Gültigkeit

Die Gültigkeit der PQ ist abhängig von der Gültigkeit der Nachweisdokumente. Damit eine fortdauernde Präqualifikation sichergestellt ist, informieren wir regelmäßig über ablaufende Nachweisdokumente.

 

 

Die Zertifizierung Bau führt ein stets aktuelles Verzeichnis der präqualifizierten Unternehmen.

Aktuelle Liste der präqualifizierten KEP-UnternehmenAktuelle Liste der präqualifizierten KEP-Unternehmen

 

 

Link zum Kundenportql für Kunden

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Antragsdokumente

Formulare und Anträge
Grundlagen zum PQ-Verfahren
Antrag
Eigenerklärungen
Vertragsbedingungen
Ausschlusstatbestände
Datenschutzhinweise
Nutzungsbedingungen für das KEP Kundenportal
Richtlinie zur Zeichennutzung
Gebührenordnung

Warum Präqualifizierung?

Die Präqualifikation ist freiwillig, kann jedoch von einzelnen Paketdienstleistern als Voraussetzung zum Abschluss und zur Ausführung eines Vertragsverhältnisses gefordert werden. Eine wirksame Präqualifizierung können ausschließlich Stellen vornehmen, die durch die DAkkS akkreditiert sind.

Registriernummer: D-ZE-16004-01-03
Präqualifizierung von Kurier-, Express- und Paketdienstleistern i.S.v. § 28e Abs. 3g SGB IV und Art. 64 der Vergaberichtlinie
2014/24/EU (PQ KEP) Urkunde PDF