Präqualifizierung für
Kurier-, Express- und Paketdienste
Nachunternehmen, die für Paketdienstleister Pakete ausliefern wollen, benötigen häufig eine Präqualifizierung. Auf dieser Webseite erfahren Sie, wie Sie eine Präqualifizierung erhalten können und welche Schritte dafür notwendig sind.
Was ist eine Präqualifizierung?
Video 1: Erste Schritte der Präqualifizierung
Der Onlinehandel wächst und mit ihm die Paketbranche „KEP“, in der Kurier-, Express- und Paketdienste zusammengefasst sind. Die Präqualifizierung in der Paketbranche ist der Nachweis der fachlichen Qualifikation, finanziellen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit von Nachunternehmern. Nachgewiesen werden sollen die Beitragsehrlichkeit, die soziale Absicherung aller Paketzusteller und ein fairer Wettbewerb. Die Präqualifizierung von Nachunternehmern ist ein wichtiger Aspekt zu gleichwertigen Marktzugangs-bedingungen für alle Anbieter.
Warum benötige ich eine Präqualifizierung?
Die Präqualifikation ist freiwillig, wird jedoch von vielen Paketdienstleistern als Voraussetzung zum Abschluss und zur Ausführung eines Vertragsverhältnisses gefordert.
Hintergrund ist das Paketboten-Schutz-Gesetz zur Unterstützung des fairen Wettbewerbs. Es gilt seit dem 23. November 2019 und soll für Beitragsehrlichkeit bzgl. der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten der Dienstleister in der KEP-Branche sorgen. Hierzu hat der Gesetzgeber eine Nachunternehmerhaftung des Auftraggebers eingeführt. Auftraggeber (Paketdienstleister) können sich von ihrer Haftung befreien, wenn sie sich von ihren Nachunternehmern durch die Präqualifizierung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nachweisen lassen, dass diese alle Anforderungen erfüllen und die Einhaltung dieser Vorgaben durch eine akkreditierte Stelle überwacht wird.
Die Schritte zur Präqualifizierung für Kurier-, Express- und Paketdienste
- Füllen Sie den Antrag mit Eigenerklärung aus und senden Sie ihn per E-Mail an info@pq-kep.de
- Wenn ihr Antrag vollständig eingegangen ist, erhalten Sie zunächst unsere Rechnung. Nach Bezahlung erhalten Sie Zugang zu unserem Online-Portal. Dort laden Sie die benötigten Dokumente und Bescheinigungen hoch.
- Die eingereichten Dokumente und Bescheinigungen werden von uns geprüft.
- Wenn alle Dokumente vollständig sind und geprüft wurden, erhalten Sie die Präqualifikation KEP. Ihr Unternehmen wird in das PQ-KEP-Verzeichnis aufgenommen und Sie erhalten die PQ-Bescheinigung.
Sie haben noch Fragen?
FAQ – Häufig gestellte Fragen und AntwortenVideo 2: Hinweise zum Ausfüllen der Eigenerklärug
Die Liste der präqualifizierten Unternehmen finden Sie hier
PQ-KEP-VerzeichnisVideo 3: Hinweise zu den einzureichenden Dokumenten
Die Kosten der Präqualifizierung für KEP-Unternehmen
Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt nach einer Gebührenordnung, die alle im Zusammenhang mit der PQ-KEP stehenden Serviceleistungen vollständig abdeckt. Die Gebührenordnung finden Sie bei den Downloads.
Gültigkeit
Die Gültigkeit der PQ ist abhängig von der Gültigkeit der Nachweisdokumente. Damit eine fortdauernde Präqualifikation sichergestellt ist, informieren wir regelmäßig über ablaufende Nachweisdokumente.
PQ-KEP-Verzeichnis
Die Liste der präqualifizierten Unternehmen finden Sie hier: PQ-KEP-Verzeichnis
Akkreditierungen & Anerkennungen
DAkkS Registriernummer: D-ZE-16004-01-02 (Zertifizierung nach: DVGW GW 301, GW 302, W 120, AGFW FW 601, Fremdüberwachung Kanalbau, PEFC-Chain of Custody und Gebietseigene Gehölze)
gemäß Leitlinie des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
DAkkS Registriernummer: D-ZM-16004-01-00 (QM nach ISO 9001, UM nach ISO 14001, Arbeits- und SGA nach ISO 45001, SCC, Antikorruption-MS nach ISO 37001)
Technische Überwachungsorganisation i. S. § 56, Abs. 5 KrWG (Entsorgungsfachbetriebe)